Bau- und Architektenrecht

Probleme im Baurecht sind für die Beteiligten oftmals wirtschaftlich von existenzieller Bedeutung. Wir beraten Sie umfassend in allen Phasen von Bauvorhaben  – von der Vertragsgestaltung bis zur Abnahme – und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Wir decken insbesondere folgende Leistungsbereiche ab:

  • Vertragsgestaltung
  • Die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Bauherren/Immobilienkäufern, Bauträgergesellschaften, Architekten sowie Bau- und Handwerksbetrieben

  • Die Gestaltung, Verhandlung und Prüfung von Bauverträgen nach BGB oder VOB/B

  • Die baubegleitende Rechtsberatung

  • Sicherheiten und Bürgschaften

  • Mängel und Haftung

  • Geänderte und zusätzliche Leistungen

  • Abnahme

  • Bauinsolvenzrecht und Bauversicherungsrecht

  • Selbstständiges Beweisverfahren