Dienstvertragsrecht

Auch außerhalb des Arbeitsrechts werden Dienstverträge mit Selbständigen bzw. freien Mitarbeitern, Geschäftsführern und Vorständen geschlossen.

Auf dem Gebiet des Dienstvertragsrechts beraten und vertreten wir Geschäftsführer, Führungskräfte und leitende Angestellte in allen Fragen des Dienstvertragsrechts.

Wir helfen Ihnen insbesondere bei:

  • Bestellung von Organmitgliedern
  • Gestaltung und Verhandlung von Dienstverträgen, beispielsweise mit Geschäftsführen oder freien Mitarbeitern

  • Vergütungsgestaltung (insbesondere variable Vergütungssysteme)

  • Abberufung von Organmitgliedern und Kündigung des Dienstvertrages

  • Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsvereinbarungen

  • Gestaltung von Geschäftsordnungen

  • Wettbewerbsverbote