Leasingrecht

Das Leasing von Gütern – wie z.B. Fahrzeugen oder Arbeits- und Baumaschinen – stellt gerade für Unternehmer eine häufig gute Finanzierungsform dar. Der Abschluss eines Leasingvertrages bietet eine Reihe interessanter steuerlicher Gestaltungen und der Unternehmer bleibt im Gegensatz zum Kauf liquide.
Wir helfen Ihnen bei Abschluss sowie bei der Beendigung von Leasingverträgen, prüfen Vertragsklauseln und unterstützen Sie bei Problemen mit der Übergabe, Mängeln, Rückgabe, Kündigungen, Verzugsschäden und rückständigen Leasingraten.

Wir helfen Ihnen insbesondere bei:

  • Beratung bei Begründung und Beendigung von Leasingverträgen

  • Rechtliche Überprüfung von bestehenden Leasingverträgen

  • Beratung und Vertretung bei Streit mit dem Leasinggeber-/nehmer

  • Erstellung und Ausarbeitung von Leasingverträgen (für Unternehmen)