Werkvertragsrecht
Wir beraten sowohl Einzelunternehmer als auch größere Bauunternehmen, wenn es darum geht, dass die Zahlung der vereinbarten Vergütung nicht erfolgt oder die Abnahme des fertiggestellten Werkes pflichtwidrig verweigert wird.
Auf der anderen Seite ist aus Sicht des Bestellers – im Falle der Erbringung einer mangelhaften Werkleistung – schnell zu klären, welche Ansprüche auf Nacherfüllung oder Schadensersatz bestehen und wie diese ggfs. geltend zu machen sind. Wir klären Sie über Ihre Rechte auf und verhelfen Ihnen zur Durchsetzung etwaiger Ansprüche.
Wir helfen Ihnen insbesondere bei:
Wir beraten Sie kompetent in allen Bereichen und vertreten Sie sowohl außerprozessual als auch gerichtlich.
