Zwangsvollstreckung, Pfändung, Zwangsversteigerung

Sollte Ihr Schuldner trotz Vorliegen eines vollstreckbaren Titels (z.B. Urteil, einstweilige Verfügung, gerichtlicher Vergleich oder Vollstreckungsbescheid) nicht zahlen oder die zu unterlassende Handlung wiederholen, betreiben wir für Sie die Zwangsvollstreckung – und zwar so lange – bis sämtliche Forderungen vollständig beglichen sind.

Wir veranlassen sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie zum Beispiel Konto- und Lohnpfändungen, Eintragung von Grundschulden, beauftragen den Gerichtsvollzieher oder stellen Anträge auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung mit entsprechenden Verhaftungsaufträgen.